Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
heute möchten wir Sie über die neue Grundsteuer informieren.
Warum eine neue Grundsteuer?
Sie haben sicherlich schon von der neuen Grundsteuer gehört. Die Reform war aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Es entschied, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer nicht mehr zeitgemäß war, da sie auf Werten aus den 1960er Jahren beruhte. Deshalb haben Bund und Länder eine neue Methode auf der Grundlage aktueller Daten eingeführt.
Was bedeutet Aufkommensneutralität?
Ein wichtiger Punkt bei der Reform ist die sogenannte Aufkommensneutralität. Das heißt, dass sich die Gesamtsumme der Grundsteuereinnahmen der Gemeinde nicht wesentlich ändern soll. Sprich: Obwohl die Grundsteuer neu berechnet wird, soll die Gemeinde am Ende etwa so viel Geld einnehmen wie vorher. Dies ist wichtig, damit unsere Gemeinde ihre Aufgaben auch künftig finanzieren kann. Zusatzeinnahmen, die allein durch die Neubewertung der Immobilien zu Stande kommen, sollen jedoch vermieden werden.
Wie wird die Grundsteuer jetzt berechnet?
Die neue Berechnung basiert auf aktuellen Daten z.B. Größe, Lage, Art oder Alter der Bebauung des Grundstücks. Der so ermittelte Grundsteuerwert wird dann mit der Steuermesszahl multipliziert und ergibt den Steuermessbetrag. Er ist durch gesetzliche Bestimmungen vorgegeben und wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, was dann den zu zahlenden Steuerbetrag ergibt. Nur diesen Hebesatz kann die Gemeinde beeinflussen.
Was bedeutet das für mich als Grundstückseigentümer?
Sie wurden in der Vergangenheit aufgefordert eine Steuererklärung für Ihren Grundbesitz zu machen. Danach erhielt jeder Eigentümer einen neuen Grundsteuerbescheid. Aufgrund der neuen Berechnung ist es möglich, dass sich Ihre Grundsteuer erhöht oder verringert. Da die Grundsteuer umlagefähig ist, sind nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter von der Situation betroffen.
Was tun wir?
Die Fraktion der UGKM hat sich zu diesem Thema bereits informiert. Auf Basis der uns vorliegenden Informationen ist eine Senkung der Grundsteuerhebesätze erforderlich, um Aufkommensneutralität zu erreichen. Hierfür werden wir uns in den Gremien einsetzen.
Eine gute Woche wünscht
Eure UGKM-Fraktion im Gemeinderat